Kreditsicherheiten – die Verhandlungsmacht der Unternehmer (Fit für Ihr Bankgespräch - Kredite sinnvoll absichern)
Banken verleihen überwiegend das Geld ihrer Kunden und müssen dafür haften. Daher haben sie die Pflicht, ihre Kredite entsprechend abzusichern. Doch muss ich als Kreditnehmer alle von der Bank geforderten Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen? Oder gibt es doch einen Verhandlungsspielraum? Welche Fehler sollte ich vermeiden? Wir haben die Antworten und wichtige Tipps für Ihr Bankgespräch.
Wichtig ist: Vermeiden Sie als Kreditnehmer großzügige Sicherheitenstellungen oder gar überzogene Sicherheitenforderungen.
Damit Sie das erkennen können, sollten Sie Ihre Kredite und Sicherheiten gegenüberstellen. In einem sogenannten Banken- und Sicherheitenspiegel können Sie auch erkennen, welche Kreditsicherheiten Sie zurückverlangen können. Denn eine Freigabe kann neue Potentiale für künftige Finanzierungen eröffnen. Kreditsicherheiten sind oft ein Engpass, gehen Sie sparsam damit um.
Es lohnt sich durchaus Sicherheitenverträge im Bankgespräch zu verhandeln. Sie müssen nicht zwingend eine weite Sicherungszweckerklärung ohne Nachverhandlung annehmen, hierbei haften diese Sicherheiten für alle jetzigen aber auch künftigen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank. Damit liegen Sicherheiten für längst getilgte Kredite immer noch bei der Bank und haften weiterhin für alle heutigen Kredite. Haben Sie beispielsweise 1 Mio. EUR Grundschuld für den Bau einer Lagerhalle vor zehn Jahren in einer weiten Zweckerklärung zur Verfügung gestellt, haftet diese Grundschuld nach (Teil-)Rückzahlung auch für Ihren heutigen Kontokorrentkredit. Eine enge Zweckerklärung haftet nur für eine konkret benannte Finanzierung, bei Rückzahlung haben Sie Anspruch auf Freigabe. Sind die besicherten Kredite zurückgeführt, sollten Sie die Bank aktiv auf eine Freigabe ansprechen. In der Regel geben sie diese erst nach Aufforderung frei. Auch bei Bonitätsverbesserungen können Sie mit der Bank um eine (Teil-) Freigabe verhandeln.
Grundsätzlich gilt: Finanzierung und Kreditsicherheit müssen zueinanderpassen
Langfristige Sicherheiten sollten für langfristige Darlehen bereitgestellt werden und andersrum. Demnach ist eine Sicherungsübereignung zum Beispiel besser zur Absicherung eines Kontokorrentkredites geeignet, als eine Grundschuld. Im Idealfall stellt der Finanzierungsanlass auch die Sicherheit dar. Sind also Forderungen der Auslöser für Ihren Liquiditätsbedarf, sollten Ihre Außenstände/Kundenforderungen im Rahmen einer Abtretung zur Absicherung des Kredites dienen. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs oder anderer Gegenstände des Anlagevermögens kommt die Sicherungsübereignung zum Einsatz. Müssen Sie aufgrund eines zu niedrigen Kontokorrentkreditrahmens auf günstige Einkaufskonditionen verzichten, obwohl die Skontoerlöse die Zinszahlungen weit übersteigen würden, sollten Sie ein Bankgespräch mit Ihrer Bank suchen. Eine detaillierte Rentabilitätsvorschau hilft Ihnen die besseren Geschäftsaussichten zu begründen und die Bank von einer Erhöhung der KK-Linie bei gleichzeitiger Sicherungsübereignung des gesamten Warenbestands zu überzeugen.
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