Jahresabschluss – gesetzlich – freiwillg

Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern kann auch als wertvolle Entscheidungshilfe dienen. Durch eine betriebswirtschaftliche Analyse und eine ausführliche Bilanzbesprechung erhalten Sie wichtige Informationen für aktuelle Prozesse und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.

Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sowie offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z. B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet? Dann gibt es dennoch gute Gründe, eine Jahresabschlussprüfung durchzuführen. Eine solche Prüfung dient in erster Linie als Grundlage für zukünftige Planungen und hilft Ihnen dabei, Ihre Performance zu steigern und Schwachpunkte zu lokalisieren.

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Leistungsangebot für Ihren Jahresabschluss

Gesetzlicher Jahresabschluss:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  • Bericht zur Offenlegung nach § 325 HGB (Offenlegungsbilanz)
  • Bilanz und GuV-Rechnung für § 4 Abs. 1 EStG-Rechner (Steuerbilanz)
  • Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs-, Ergänzungs-, Sonder- und Liquidationsbilanzen
  • Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Schriftliche Stellungnahme zur betrieblichen Situation des Unternehmens
  • Bilanzbrief (mit Checklisten zum Jahresabschluss) vor dem Jahresende
  • Vorschlag des Protokolls der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren zur Feststellung des gesetzlichen Jahresabschlusses
  • Vorschlag des formellen Gesellschafterbeschlusses mit Protokoll über die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses
  • Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen bzw. Mitwirkung an der (schriftlichen) Beschlussfassung
  • Mehrjahresvergleiche

Freiwilliger Jahresabschluss:

  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Freiwillige Buchprüfungen
  • Freiwillige Geschäftsführungsprüfungen
  • EDV-Prüfungen
  • Prüfung von Zwischenberichten
  • Prüfungen der Werthaltigkeit von Sacheinlagen
  • Due-Diligence-Untersuchungen
  • Sonderprüfungen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Sonderprüfungen der Geschäftsführung von Gesellschaften
  • Wahrnehmung von Auskunfts- und Einsichtsrechten von Gesellschaftern
     

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