Das Berliner Testament
"Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Längstlebende wird von unseren gemeinsamen Kindern jeweils zu gleichen Teilen beerbt."
„Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil, so sind er und seine Nachkommen von der Erbfolge auf Ableben des Längstlebenden ausgeschlossen.“