

Energetische Sanierung: Steuervorteile nutzen und Energiekosten senken!
Energetische Sanierung: Steuern sparen und Energiekosten senken
In Zeiten steigender Energiekosten und wachsenden Umweltbewusstseins gewinnt die energetische Sanierung von Wohngebäuden zunehmend an Bedeutung. Der Staat unterstützt Eigenheimbesitzer bei diesem Vorhaben durch attraktive steuerliche Förderungen. In diesem Artikel erläutern wir die Möglichkeiten, die sich durch § 35c EStG für Immobilienbesitzer eröffnen.
Was wird gefördert?
Die steuerliche Förderung umfasst eine Vielzahl von energetischen Sanierungsmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
- Installation digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Zusätzlich können Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung durch zugelassene Energieberater steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Um von der Steuervergünstigung zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahmen mindestens zehn Jahre alt sein.
- Der Antragsteller muss Eigentümer des Objekts sein und es selbst bewohnen.
- Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden.
- Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das eine entsprechende Bescheinigung nach dem jeweils gültigen amtlichen Muster ausstellt.
- Der Steuerpflichtige benötigt eine Rechnung über die ausgeführten förderungsfähigen Maßnahmen und muss die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers ausführen.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die steuerliche Förderung erstreckt sich über drei Jahre und beträgt:
- 7 % der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr (max. 14.000 EUR pro Jahr)
- 6% der Aufwendungen im zweiten Folgejahr (max. 12.000 EUR)
Zusätzlich können 50 % der Kosten für einen Energieberater geltend gemacht werden. Insgesamt ist die Steuerermäßigung auf 40.000 EUR pro Objekt begrenzt.
Fazit
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen bietet Eigenheimbesitzern eine hervorragende Möglichkeit, ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten und gleichzeitig von erheblichen Steuereinsparungen zu profitieren. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der steuerlichen Förderung für Ihre geplante energetische Sanierung erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir unterstützen Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Steuervorteile!
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der ECOVIS RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
News