Die Voraussetzung um in den Genuss der Freistellung zu kommen
ist, dass Sie einen bzw. mehrere Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank gestellt haben. Wenn Sie mehrere Konten haben, sollten Sie den Freibetrag sinnvoll aufteilen. Sollte Ihre Verteilung nicht ganz aufgehen z.B.
•Freistellungsauftrag bei Bank 1 über € 400,00, Zinseinnahmen von € 450,00 --> € 50,00 steuerpflichtig
•Freistellungsauftrag bei Bank 2 über € 401,00 Zinseinnahmen von € 350,00
können Sie die automatisch einbehaltene Steuer von Bank 1 in Höhe von € 50,00 nachträglich bei der Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückfordern (bis zur Höhe des Steuerfreibetrags).
Unser Fazit:
- Kapitalerträge bis 801 € bei Alleinstehenden /1.602 € bei Eheleute sind steuerfrei
- Die Bank behält automatisch 27,98 % Abgeltungssteuer (inkl. SolZ und Kirchensteuer) ein, wenn kein Freistellungsauftrag vorgelegt wird
- Der Freibetrag kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden
- Übersteigende Zinserträge werden automatisch von der Bank versteuert
Wo finde ich die Freistellungsaufträge?
Die Banken bieten meistens ein ausfüllbares PDF an. Dieses finden Sie in der Suchmaschine unter Ihrem Banknamen und dem Schlagwort „Freistellungsaufrag“ (z.B. Freistellungsauftrag BW Bank).
[Stand: 10. Juli 2017, Infoabteilung RTS Steuerberater]