Häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung
Wichtig zu wissen ist, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro keinen Pauschbetrag darstellt. Das heißt, es können nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro angesetzt werden. Fallen beispielsweise nur 800 Euro für das häusliche Arbeitszimmer an, dürfen nur diese steuerlich absetzt werden.
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