Kurzarbeitergeld wegen Coronavirus - was ist jetzt zu tun?
§ 421c SGB III neu
Der Arbeitnehmer erhält den Lohn um das Kurzarbeitergeld von 60 Prozent des Nettolohns, welches dem Arbeitnehmer entgangen ist, aufgestockt. D.h. 1.400 Euro abzgl. 800 Euro = 600 Euro davon 60 % = 360 Euro KuG (bei Arbeitnehmer mit Kindern 67 %)
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