Seit dem 01.01.2020 werden erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt. Hierunter fällt unter anderem die Einrichtung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), welche Ihre digitalen Kassenaufzeichnungen manipulationssicher machen soll.
Keine flächendeckende Aufrüstung möglich
Da das System noch nicht flächendeckend am Markt vorhanden war, wurde in einem ersten Schritt beschlossen, eine fehlende Nachrüstung bis 30.09.2020 nicht zu beanstanden. (BMF, Schreiben v. 6.11.2019, IV A 4 - S 0319/19/10002 :001)
Aufschub der Umrüstung von TSE-Kassen bis 31.03.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Handel jetzt aber andere Sorgen: Umsatzeinbußen und Umprogrammierung des Kassensystems aufgrund Änderung der Umsatzsteuersätze. Hinzu kommt, dass die Kassenhersteller derzeit eine kaum zu bewältigende Auftragslage haben.
Deshalb wurde nun in manchen Bundesländern beschlossen, die Nichtbeanstandungsfrist unter gewissen Voraussetzungen erneut zu verlängern und zwar auf den 31. März 2021.
Voraussetzungen für eine Nichtbeanstandung
Unter folgenden Voraussetzung erfolgt für in Baden-Württemberg ansässige Steuerpflichtige aus Billigkeitsgründen keine Beanstandung:
- Der Unternehmer hat das TSE Modul beim Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis 30.09.2020 bestellt oder in Auftrag gegeben oder
- Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, welche nachweislich noch nicht verfügbar ist. *
Die vorgenannten Voraussetzungen sind zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.
Erfüllen Sie eine der oben genannten Voraussetzungen, müssen Sie keinen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
In diesen Bundesländern wurde die Frist verlängert:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein- Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Beachten Sie, dass die einzelnen Voraussetzungen je nach Bundesland variieren können.
Beim Zentralverband des Deutschen handwerks (ZDH) gibt es eine eine Übersicht über die Erlasse der Länder.
* Cloudbasierte Lösung ist mangels abgeschlossener Zertifizierungsverfahren bislang noch nicht erhältlich.