Die Überbrückungshilfe III Plus soll, genau wie die vorherigen Überbrückungshilfen, Unternehmen und Soloselbstständige unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen.
Allerdings zeigt sich insbesondere bei der Überbrückungshilfe III Plus immer mehr die Kehrseite der Medaille und die Probleme mit denen Unternehmen und prüfende Dritte umgehen müssen.
...die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben. Ebenso sind Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben, nicht coronabedingt. Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht coronabedingt.
Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, sondern melden Sie sich frühzeitig, damit wir den bestmöglichen Weg für Sie finden, mit den Anträgen umzugehen.