Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?
Die W-IdNr. ist ein eindeutiges, dauerhaftes Identifikationsmerkmal, das vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben wird. Diese bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer basiert auf dem Unternehmensbasisdatenregister und hat das Ziel, die Kommunikation mit Finanzämtern und Behörden zu erleichtern und die steuerlichen Prozesse zukünftig zu vereinfachen und zu automatisieren.
Langfristig soll die W-IdNr. andere Identifikationsnummern ablösen und ausschließlich verwendet werden. Das sogenannte Once-only-Prinzip ermöglicht es Steuerpflichtigen, Daten nur noch einmal an eine Stelle zu übermitteln, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben, die Effizienz im Besteuerungsverfahren gesteigert und ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.
1. Kein Aufwand für Sie: Die Vergabe erfolgt automatisch!
Alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland erhalten die W-IdNr. automatisch über das BZSt. Für alle, denen bis zum 30.11.2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugeteilt wurde, wird diese als W-IdNr. übernommen – es wird kein gesondertes Mitteilungsschreiben versendet. Ab dem 01.12.2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen, die bisher keine USt-IdNr. haben, aber umsatzsteuerpflichtig sind oder als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten, eine W-IdNr., sofern ein ELSTER-Benutzerkonto eingerichtet ist.
Wirtschaftlich Tätige, die diese Kriterien nicht erfüllen, erhalten die W-IdNr. voraussichtlich ab Juli 2025.
Hinweis: Natürliche Personen erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer persönlichen Steuernummer.
2. Woran erkenne ich die W-IdNr.?
Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ gefolgt von neun Ziffern. Nach einem Bindestrich folgen weitere fünf Ziffern zur Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeitsbereiche.
Die W-IdNr. eines Gastro-Unternehmens könnte formal so aussehen:
- DE123456789-00001 für den stationären Restaurantbetrieb
- DE123456789-00002 für den separat geführten Bereich des Event-Caterings
Falls Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Wirtschaftstätigkeiten ausüben, erhalten Sie ab März 2026 für jede davon eine separate Mitteilung des BZSt.