Was genau sind Spenden?
Nach dem Steuerrecht sind Spenden freiwillige Aufwendungen ohne Gegenleistung, die an eine steuerbegünstigte Organisation für gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche oder religiöse Zwecke oder an politische Parteien und Wählervereinigungen gezahlt werden.
An wen kann gespendet werden?
Um eine Steuerbegünstigung zu erhalten, kann nicht einfach darauf los gespendet werden. Nur bestimmte Organisationen sind berechtigt, steuerbegünstigte Spenden entgegen zu nehmen. Diese sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen
- von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaften
- Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
- Politische Parteien und Wählervereinigungen.
Das heißt leider auch, dass Spenden direkt an bedürftige Personen keine Spenden im steuerrechtlichen Sinne sind.
Wie Sie dem Finanzamt die Spende nachweisen
Der Nachweis Ihrer Spende erfolgt generell über eine so genannte Zuwendungsbestätigung. Diese sollte nach einem amtlichen Muster folgende Punkte enthalten:
- den Spendenempfänger
- die Art der Zuwendung (Geld-, Sachspende)
- den Betrag, bei Sachspenden die Bezeichnung und den Wert der Spende
- den Namen und die Anschrift des Zuwendenden
- die Angabe des Finanzamtes sowie die Steuernummer des Empfängers
- das Datum des letzten Freistellungsbescheides
- die Bestätigung der Verwendung der Spende für einen bestimmten Zweck und
- den Ort, das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfängers
Erleichterung
Nicht immer muss eine Zuwendungsbescheinigung in der voran erläuterten Form ausgestellt werden. Bei Kleinbetragsspenden bis 200 € in folgenden Fällen:
- Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Spenden an eine staatliche Behörde
- Spenden an eine politische Partei
gibt es erfreulicherweise Nachweiserleichterungen, bei welcher nicht ganz so viele Angaben notwendig sind. Als Spendennachweis genügt dann Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbelege, PC-Ausdruck beim Onlinebanking und PayPal.
Der Betrag von 200 € gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden