Die Rechnung sollte nach Leistungserbringung zügig versandt werden und unbedingt alle Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllen. Neben der vereinbarungsgemäß erbrachten Leistung, sollte auch ein Zahlungsziel ausdrücklich bestimmt werden.
2. Reklamationen unverzüglich bearbeiten
Werden berechtigter Weise Mängelansprüche geltend gemacht, sollten diese umgehend bearbeitet werden. Wer bezahlt schon gerne eine Rechnung, wenn die Leistung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
3. Überwachung der Außenstände
Die Zahlungseingänge und noch offenen Forderungen sollten regelmäßig anhand geeigneter Listen überwacht werden.
4. Zahlungserinnerung
Sind die Rechnungen nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bezahlt, sollte der Schuldner an die offene Zahlung mit einem Schreiben oder einem Anruf erinnert werden. Bei guten Kun-den kann auch mal eine Ratenzahlung vereinbart werden.
5. Mahnung
Das Mahnverfahren zügig in Gang setzen und ggf. schnell an einen Inkassodienstleister abgeben. Die Kosten für das Geldeintreiben können beim säumigen Schuldner eingefordert werden, denn Inkassokosten sind erstattungsfähig. Es sollten maximal drei Mahnschreiben versandt werden. Diese sollten mit zunehmender Schärfe formuliert und einen Hinweis auf die Folgen der Säumnis, wie z.B. Verzugszinsen, enthalten.
6. Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Reagiert der Kunde auf keines der Mahnschreiben beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, dieser kann dann einen Mahnbescheid beantragen.
Widerspricht der Schuldner, geht das Verfahren in eine Klage über, ansonsten wird vom Gericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser berechtigt zur Pfändung von z.B. Bankkonten oder Lohn / Gehaltseinnahmen.
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