Im Inland betrieblich veranlasste Übernachtungen können Sie als Betriebsausgaben geltend machen und sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung - nach den Regeln der Finanzverwaltung - vorliegt.
Der Umsatzsteuersatz für kurzfristige Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen (z. B. in Hotels, Pensionen) beträgt 7 % . Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Nebenleistungen, die unmittelbar der Übernachtung dienen.
Beispiele für unmittelbare Nebenleistungen der Beherbergung:
- Überlassung von möblierten Räumen und Einrichtungsgegenständen (wie z. B. TV-Geräte, Radios, Telefone, Zimmersafes)
- Stromanschluss in der Ferienwohnung
- Reinigungskosten für die vermieteten Räume
- Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern oder Bademänteln
- Bereitstellung von Körperpflegeutensilien und Nähsets
- Bereitstellung eines Schuhputzautomaten oder von Schuhputzzeug
- Weckdienst
- Mitunterbringung von Tieren in der Ferienunterkunft
Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent gilt hier im Übrigen auch, wenn für die Leistungen ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt wird.
Andere Leistungen, die nicht unmittelbar der Übernachtung dienen, unterliegen dem 19 %-igen Regelsteuersatz. Dazu gehören z. B.:
- Verpflegungsleistungen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, „all-inclusive“)
- Getränkeversorgung aus der Minibar
- Nutzung von Kommunikationsnetzen (insbes. Telefon und Internet)
- Nutzung von entgeltlichen Fernsehprogrammen („pay per view“)
- Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebs
- Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft.
Steuerkonform erforderliche Rechnungsangaben:
- (1) Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- (2) Fortlaufende und einmalig vergebene Rechnungsnummer
- (3) Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Hoteliers
- (4) Ausstellungsdatum
- (5) Zeitpunkt der sonstigen Leistung/Lieferung
- (6) Umfang und Art der sonst. Leistung/Menge und Art der gelieferten Gegenstände
- (7) Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonst. Leistung
- (8) Anzuwendender Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder ggf. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Beispiel Rechnung:
Hotel STR – Härlestr.12 – 12345 Steuerkorrekt (1) Rechnung
Rechnungsnummer:1-123456 USt-IdNr.: DE123456789 (2/3)
Re.-Datum: 09.06.2017
Beispiel OHG - Beispiel 1 - 56789 Beispielhausen (1)
Anreise: 07.03.2017
Abreise: 09.03.2017 (4/5)
Leistung MwSt EP Betrag
2 x Übernachtungen im EZ 7 % 95,00 € 190,00 € (6)
2 x Frühstück 19 % 25,00 € 50,00 €
20 Telefoneinheiten 19 % 0,15 € 3,00 €
Nettobetrag 243,00 € (7/8)
MwSt 19 % 10,07 €
MwSt 7 % 13,30 €
Gesamtrechnungsbetrag 266,37 €
Besonderheiten bei Kleinbetragsrechnungen
Ist der Rechnungsbetrag nicht höher als 250 € (incl. Umsatzsteuer), genügen folgende Angaben:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der erbrachten Leistung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Bruttobetrag, sowie den jeweils anzuwendenden Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
[Stand: 15. Januar 2018, Infoabteilung RTS Steuerberater]