Kassenarten
Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten und Systeme für eine Kassenführung. Der Unternehmer kann sowohl eine offene Ladenkasse führen, als auch Registrierkassen oder PC-Kassensysteme einsetzen. Bei Registrier- und PC-Kassen sind die GoBD und das BMF-Schreiben aus 2010 zu beachten.
Offene Ladenkassen
sind Kassen ohne jegliche technische Unterstützung. Sie können aus einer einfachen Schublade in der Ladentheke oder einer Geldkassette bestehen.
Die Bareinnahmen müssen hier laut Finanzverwaltung schriftlich in einem Kassenbericht ermittelt werden. Der Kassenbericht muss so beschaffen sein, dass die täglichen Kasseneinnahmen nach der retrograden Methode bei Geschäftsschluss zurückgerechnet werden können. Die ermittelten Kasseneinnahmen können dann zusätzlich in ein Kassenbuch eingetragen werden. Eine Sammlung von aneinandergereihten Kassenberichten erfüllt jedoch auch die Funktion eines Kassenbuches.
Es ist daher anzuraten, zu der Ermittlung der Bareinnahmen bei einer offenen Ladenkasse auch einen Kassenbericht zu erstellen. Der einfache Eintrag „Bareinnahmen“ im Kassenbuch dürfte wohl kaum einen Prüfer zufrieden stellen, es sei denn, es handelt sich um die Einzelaufzeichnungen der einzelnen Einnahmen.
Beispiel eines Kassenberichtes:
Kassenbericht vom xx.xx.xxxx Nr.256
Kassenbestand bei Geschäftsschluss 1.481,65
zzgl. Ausgaben am Laufe des Geschäftstages:
Wareneinkäufe 632,43
sonstige Geschäftsausgaben 250,00
Privatentnahmen (It. Eigenbeleg) 100,00
Bankeinzahlungen 500,00
Summe 1.482,43
abzüglich
Einlagen - 200,00
Kassenbestand des Vortages - 1.073,52
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Bareinnahme 1.690,56
Elektronische Registrierkassen
Es gibt keine klare Definition, was unter einer Registrierkasse zu verstehen ist. Die Finanzverwaltung nennt hier beispielhaft auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler. Registrierkassen verfügen über eine Programmierung, die nicht verändert werden kann. Die Aufzeichnungen der Registrierkassen werden auf einem batteriegepufferten Speicher abgelegt. In der Praxis können drei Arten von Registrierkassen unterschieden werden:
- Registrierkassen mit zwei Drucklaufwerken
- Registrierkassen mit einem Drucklaufwerk,
- Registrierkassen mit Schnittstellenfunktion.
Registrierkassen mit Drucklaufwerken
Ältere Modelle elektronischer Registrierkassen verfügen über zwei Drucklaufwerke. Auf einem der Laufwerke werden die Bons gedruckt, die dem Kunden als Rechnung überreicht werden. Das andere Laufwerk druckt ein Papierjournal, auf welchem sämtliche Eingaben in der Kasse protokolliert werden. In der Kasse selbst werden zwar elektronische Daten erzeugt, eine Speicherung der Daten und ein späterer Abruf ist jedoch nicht möglich.
Vermehrt im Umlauf sind auch Registrierkassen, die nur über ein Drucklaufwerk verfügen, mit welchem die Rechnungen für die Kunden ausgedruckt werden. Die Kasseneingaben werden in einem elektronischen Journal erfasst, können jedoch aufgrund der geringen Speicherkapazität nicht über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Zudem fehlt es an einer Schnittstelle für einen Datenexport.
Beide Typen erfüllen die Anforderungen an das BMF Schreiben vom 26.11.2010 nicht und müssen spätestens bis zum 31.12.2016 ausgetauscht werden.
Registrierkassen mit Schnittstellenfunktion
Moderne Registrierkassen besitzen neben dem Bon-Drucklaufwerk ein elektronisches Journal. Das elektronische Journal kann mittels Schnittstelle auf einem externen Datenträger
oder einem angeschlossenen PC gespeichert und so auch einem Betriebsprüfer verfügbar gemacht werden.
Benutzer dieser Kassensysteme müssen sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, um zu klären, ob die eingesetzte Kasse den GoBD entspricht, sprich eine unveränderbare vollständige Speicherung in auswertbarem Datenformat möglich ist. Softwareanpassungen und Speichererweiterungen müssen bis zum 31.12.2016 erfolgt sein, um die eingesetzte Kasse GoBD konform zu betreiben.
PC-Kassen
basieren auf handelsüblichen Betriebssystemen. Auf dem PC installierte Kassensoftware oder Warenwirtschaftssysteme bieten umfangreiche Aufzeichnungsmöglichkeiten und betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen. Bei PC-Kassen werden die Daten in Datenbanken gespeichert. Erstellt das Kassensystem detaillierte Einzelaufzeichnungen, müssen diese unveränderbar gespeichert werden und dürfen erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) gelöscht werden.