Vom Lebenswerk zur Zukunftschance
Jahr für Jahr steht für tausende Unternehmen in Deutschland ein Generationenwechsel an. Der gelingt am besten, wenn die Nachfolgeregelung mit Bedacht und Weitsicht vorbereitet und umgesetzt wird. Die richtige, zeitig auf den Weg gebrachte Übergabestrategie sichert nicht nur die Zukunft des Unternehmens, sondern auch den wohlverdienten Ruhestand des ausscheidenden Unternehmers.
Ganz gleich, für welche Nachfolgeregelung sich ein Unternehmer entscheidet, es wird immer ein Prozedere in Gang gesetzt, beginnend mit der Frage: „Wie lange möchte ich noch arbeiten?“ Von der Antwort hängt maßgeblich ab, wieviel Zeit bleibt, um Nachfolgenden den Weg in ihre neue, verantwortungsvolle Zukunft zu ebnen. Steht fest, wer die neue Inhabergeneration im Unternehmen sein wird, gilt es zu klären, welcher Weg der Nachfolge beschritten werden soll.
Findet diese familienintern statt, so ist in der Regel mit rund einem Jahrzehnt Vorlauf zu rechnen. Diese Zeit ist notwendig, bis die neue Generation sattelfest ist und sowohl das Vermögen als auch die Leitung übertragen sind. Die Übertragung geschieht in der Regel unentgeltlich und geht zumeist der Übergabe der Firmenleitung voraus. Grund: Kontinuität in der Führung hält den Wert des Unternehmens konstant. Mit der Nachfolgeregelung geht optional auch die Einigung auf eine Nießbrauchregelung, Zurückbehaltung und Vermietung von Vermögenswerten wie Betriebsimmobilien oder teilentgeltliche Übergabe gegen Versorgungsrente oder Teilzahlungen einher.
Wer das Gesellschaftsvermögen dauerhaft der Familie zukommen lassen möchte, kann über eine Familienstiftung nachdenken. Unabhängig davon, wer das Unternehmen führt, kommen die Erträge der Stiftung den in der Satzung begünstigten Familienmitgliedern zu Gute. Aber Achtung: Die Familienstiftung genießt – im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung - grundsätzliche keine besondere steuerliche Privilegierung. Es gibt jedoch im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen Potential zur Steueroptimierung: bei der Pauschalisierung der Steuerklasse und fixen Zeiträumen in Bezug auf den Anfall der Schenkung- und Erbschaftsteuer beispielsweise oder im ertragssteuerlichen Bereich.
Fehlt die Nachfolge in der Familie, kann diese auch von Extern kommen: In Form eines MBO (Management-Buy-out) - durch einen Mitarbeiter - oder MBI (Management-Buy-in), durch gesellschaftsrechtliche und führungstechnische Übergabe an ein externes Management. Für diese Nachfolgelösung sollte man ebenfalls einige Jahre einplanen, um unvorhergesehene Hürden und Stolpersteine gelassen nehmen zu können.
Wer den Betrieb nicht an eine Privatperson übergeben kann oder will, beispielsweise wegen zu komplexer Strukturen im Unternehmen oder eines zu hohen zu erwartenden Kaufpreises aufgrund hoher Gewinne im Unternehmen, dem bleibt die sehr attraktive Möglichkeit eines Verkaufs an einen strategischen Partner (Mitbewerber, Lieferanten, Kunden) oder an ein Family Office sowie an einen Finanzinvestor. Hierbei ist es umso wichtiger, die Attraktivität des Unternehmens und die Zukunftspotenziale unter Beweis zu stellen. Bei diesem externen Prozess erhalten Unternehmer wichtige Unterstützung und Prozessbegleitung durch einen möglichst vertrauensvollen und erfahrenen M&A-Berater, wie von unserem Partner der maconis GmbH.
Ein Gespräch mit dem Steuerberater ist der zuverlässigste Weg zur optimalen Nachfolgeregelung und damit zu einem erfüllten wohlverdienten Ruhestand.