Mietwohnungen: Bessere Abschreibung geplant
„Bislang konnten Immobilienkäufer ihre Verluste aus Vermietungseinkünften im Jahr der Anschaffung bei der Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen nicht geltend machen. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben soll dies nun möglich sein.“
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