Förderprogramm „Digital Jetzt"
Unterstützung bekommen Unternehmen aus dem Mittelstand (3-499 Beschäftigte nach VZÄ) hierzu vom Bundesministerium für Wirtschaft durch das Förderprogramm „Digital Jetzt“. Insgesamt stehen 203 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Hierfür steht im Förderzeitraum ein monatliches Kontingent zur Verfügung, das an registrierte Unternehmen verlost wird.
Gefördert werden noch nicht begonnene Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 70 % der Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro pro Unternehmen (bis zu 100.000 Euro bei Wertschöpfungsketten/-netzwerken verschiedener Unternehmen). Die Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar und wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens bei erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Gefördert werden folgende Investitionen:
Modul 1 „Investition in digitale Technologie“ Hard- und Software zur internen und externen Vernetzung Ihres Unternehmens z. B. Cloud-Anwendungen, Künstliche Intelligenz, Big Data, Sensorik, 3D-Druck und auch IT-Sicherheit und Datenschutz.
Beispiel: Umstellung von physischen Arbeitsplatz auf digitalen „Workspace“; Digitalisierung von Eingangs- und Ausgangspost, elektronische Rechnungen; Erstellung eines Online-Shops; Einführung eines Warenwirtschafts- und/oder ERP-Systems; Erstellung von Apps…
Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ Verbesserung der Qualifikation Ihrer Mitarbeiter beim digitalen Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen, bei der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und bei der Erarbeitung und Umsetzung von digitalen Strategien im Unternehmen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Nicht gefördert werden u. a. die erstmalige Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik, Standard-Software, Ersatzbeschaffungen, eigene Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten.
Die Förderquoten betragen (Werte in Klammern ab 1. Juli 2021):
bis 50 Beschäftigte: 50 % (40) %
bis 250 Beschäftigte: 45 % (35) %
bis 499 Beschäftigte: 40 % (30) %.
Für KMU aus strukturschwachen Regionen oder für Investitionen in die IT-Sicherheit kann die Förderquote auf bis zu 70% steigen.