Steuerberatung Ulm Härle-Mantel: Herzlich willkommen bei der ECOVIS RTS Steuerkanzlei
Wir sind eine Steuerkanzlei in Ulm unter der Leitung von Steuerberaterin Eva Härle-Mantel. Unsere Kanzlei berät Sie kompetent in all Ihren Steuerfragen. Unsere Mitarbeiter sind ausgewiesene Experten in unterschiedlichen Fachbereichen. So können wir all Ihre Belange rund um die Felder Steuer- und Wirtschaftsberatung kompetent und branchenübergreifend betreuen. Zu unseren Mandanten zählen inhabergeführte mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Privatpersonen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen Handel, Handwerk sowie Bau- und Immobilienwirtschaft.
Zahlreiche Betriebe begleiten wir schon seit vielen Jahren. Ob Gründung, Wachstum oder Nachfolge – wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur die steuerlich günstigste Lösung bekommen, sondern dass sich der von uns vorgeschlagene Weg für Sie auch betriebswirtschaftlich lohnt. Ihr verlässlicher Partner sind wir auch bei der Digitalisierung von Finanzbuchhaltungsprozessen sowie bei der Online-Buchhaltung ohne Papier. Erleben Sie bei ECOVIS RTS in Ulm, was es heißt, persönlich gut beraten zu sein und vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Kennenlerntermin.
Nutzen Sie das Engagement einer am Markt seit Jahren etablierten Steuerkanzlei, die auf die Kompetenz und Schlagkraft eines großen Verbundes zurückgreifen kann.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Steuerberatung
Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung von der Unternehmensnachfolge. Dabei ist diese Frage existenziell.
Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Wunschvorstellungen in Bezug auf die Zukunft von Firma und Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, um beispielsweise Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.
Die EÜR, welche umgangssprachlich auch Einnahmen-Überschuss Rechnung genannt wird, ist im Gegensatz zur Bilanzierung das einfachere Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns eines Unternehmens. Vor allem für Existenzgründer ist dieses Verfahren attraktiv, da es weniger aufwendig und deshalb kostengünstiger ist. Allerdings ist der Einsatz der Einnahmen-ÜberschussRechnung an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen geknüpft:
Unternehmer | Gewinngrenze | Umsatzgrenze |
---|---|---|
Gewerbliche Unternehmer | 60.000 € pro Jahr | 600.000 € pro Jahr |
Land- und Forstwirte | 25.000 € pro Jahr | - |
Viele gute Ideen zur Existenzgründung scheitern an der schlechten Vorbereitung und/oder mangelhafter Durchführung. Die meisten Fehler lassen sich durch eine gewissenhafte Planung vermeiden. Investieren Sie lieber in eine qualifizierte Vorbereitung Ihrer Existenzgründung, als später für Fehler und Versäumtes bezahlen zu müssen!
Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, die richtigen Fragen zu stellen, sondern leiten Sie auch zu ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Lösungen. Damit schaffen Sie gemeinsam mit uns die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen − risikominimierten − Unternehmensstart.
Heute schon an morgen denken – denn die Zukunft wird papierlos. Wagen Sie mit uns den Schritt in die digitale Buchhaltung. Es erwarten Sie zahlreiche Vorteile!
Der Jahresabschluss kann viel mehr sein als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Kombination aus betriebswirtschaftlicher Analyse und Bilanzbesprechung bietet eine wertvolle Entscheidungshilfe für gegenwärtige Prozesse und die Zukunft des Unternehmens.
Für kleine und mittelständische Betriebe wird es aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer effizienter und sinnvoller, die Lohn- und Gehaltsabrechnung komplett auszulagern und von Spezialisten erstellen zu lassen. Wir bieten Ihnen die ganze Bandbreite des modernen Personalwesens bis hin zur kompletten Personalverwaltung.
Erfolgreicher Generationenwechsel
Im stressigen Berufsalltag fehlt oftmals die Zeit sich Gedanken über die „Zeit danach“ zu machen. Dabei können Fehler bei der Nachfolgeregelung eine existenzielle Bedrohung für Ihr Unternehmen darstellen.
Wir helfen Ihnen bei der Komplexität und Vielzahl an Übergabemodellen und gesetzlichen Vorschiften den Überblick zu behalten und erstellen für Sie eine bis ins Detail durchdachte Nachfolgeplanung.
Wir haben in unserer Firmengruppe erfahrene Spezialisten und können Ihnen kompetente Partner zur Vertragsgestaltung nennen, um Sie bei jedem Schritt umfassend zu begleiten, damit das bestmögliche Ergebnis erreicht werden kann. Auf diese Weise schöpfen Sie die vielfältigen strategischen Handlungsspielräume aus, die sich im Umfeld eines Unternehmens(ver)kaufs ergeben – und das unabhängig von der Größe des zu verkaufenden oder zu kaufenden Unternehmens.
Um bei der Steuererklärung Steuern zu sparen, ist mehr notwendig, als nur Daten zu verwalten. Wir analysieren Ihre Situation und finden für Sie Lösungs- bzw. Verbesserungsalternativen. Dadurch erreichen wir Ergebnisse, die auf Basis Ihrer Daten das Optimum herausholen.
Die Steuergestaltung wird oft auch als Steuervermeidung oder als Steueroptimierung bezeichnet.
Steuergestaltung hat das Ziel, die Steuerlast zu verringern.
Eine kompetente Steuergestaltung ist einerseits gekennzeichnet durch die Steuererklärung selbst. Andererseits aber auch durch die Berechnung zulässiger Alternativen vor dem Hintergrund der günstigsten Steuerbelastungen für das Unternehmen.
Für verschiedene Möglichkeiten der Rechtsform eines Unternehmens können so die jeweiligen Gesamtsteuerbelastungen für Gesellschaft und Gesellschafter aufgezeigt werden und gegebenenfalls die Konsequenz eines Rechtsformwechsels notwendig machen.
Einige typische Gesichtspunkte professioneller Steuergestaltung können sein:
Berücksichtigung der betrieblichen und privaten Steuern
Betrachtung von natürlichen Personen, Kapital- und Personengesellschaften
Bearbeitung der Rechtsformen Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG
Berechnung der Folgen einer Betriebsaufspaltung
Möglichkeit zum Rechtsformwechsel
Während des steuerlichen Veranlagungsverfahrens beantworten wir für Sie sämtliche Rückfragen des Finanzamts.
Darüber hinaus kontrollieren wir nach Erhalt des Steuerbescheids dessen Korrektheit gemäß den gemachten Angaben. Wir vertreten Sie auch bei strittigen Sachlagen. Wir prüfen, bewerten, schlichten oder streiten im Notfall für Sie, wenn das Finanzamt ungerechtfertigte Leistungen von Ihnen beansprucht.