Koalitionsvertrag 2025: steuerliche Neuerungen im Überblick

Am 09.04.2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt, der zahlreiche steuerpolitische Änderungen vorsieht. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit geplanten Neuerungen. Da alle Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, hängt die tatsächliche Umsetzung auch von der Haushaltslage ab.

Steuerliche Eckpunkte

Einkommensteuer und Lohnsteuer

  • Pendlerpauschale: Ab 01.01.2026 gelten einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit sollen künftig steuerfrei sein, nicht jedoch der Lohn.
  • Rentenbesteuerung: Ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters sollen freiwillig weiterarbeitende Rentner eine Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro auf ihr Gehalt erhalten.
  • Senkung der Einkommensteuer: Kleine und mittlere Einkommen sollen dadurch schrittweise entlastet werden.
  • Prämien zur Arbeitszeitausweitung: Es ist die steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit vorgesehen.

Unternehmenssteuern und Gewerbesteuer

  • Degressive Abschreibung: 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027
  • Körperschaftsteuer: gleichmäßigeSenkung in fünf Schritten ab 2028 – von derzeit 15 Prozent auf perspektivisch 10 Prozent
  • Gewerbesteuer: Anhebung des Mindesthebesatzes von 200 Prozent auf 280 Prozent

Indirekte Steuern

  • Gastronomie: dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen auf 7 Prozent ab 2026
  • Stromsteuer: Reduzierung um mindestens 5 Cent/kWh auf EU-Mindestmaß
  • Einfuhrumsatzsteuer: Umstellung der Erhebung auf ein Verrechnungsmodell

Weitere steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025

E-Mobilität

  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge (Unternehmen)
  • Begünstigung von Dienstwagen: Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 Euro
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2035

Energetische Sanierung geerbter Immobilien

Kosten für Sanierungen geerbter Immobilien werden steuerlich absetzbar.

Registrierkassenpflicht

  • Einführung einer Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro
  • Abschaffung der Bonpflicht

Rente und Altersvorsorge

  • DasRentenniveausoll bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent gesetzlich abgesichert werden.
  • Frühstart-Rente: Ab 2026 werden monatlich 10 Euro pro Kind in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, die Erträge sind bis zum Renteneintritt steuerfrei. Dies gilt für Kinder, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen.
  • Riester-Reform: Riester-Verträge werden in ein neues Vorsorgeprodukt mit erweitertem Kreis der Förderberechtigten überführt.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro
  • Wegfall der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit bis zu 100.000 Euro Einnahmen
  • Wegfall der Verpflichtung zur Sphärenaufteilung (für die Feststellung ob die Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen) für gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 Euro im Jahr

Steuerbürokratie reduzieren

  • Reduzierung und Vereinfachung von Steuererklärungspflichten für Rentner
  • schrittweise verpflichtende Abgabe von Steuererklärungen in digitaler Form
  • schrittweise Umstellung auf die Selbstveranlagung von Körperschaften und Personenvereinigungen

Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Die geplanten steuerlichen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag 2025 zielen auf eine Entlastung für Bürger und Unternehmen, die Förderung nachhaltiger Investitionen und den Abbau bürokratischer Hürden. Besonders relevant: Änderungen bei der Einkommensteuer, der E-Mobilität und der Gemeinnützigkeit.

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